Aufpassen: Abmahnwahn im Internet

Die immer zunehmendere Nutzung des Internets einschließlich ihres gewaltigen Potentials hinsichtlich Web 2.0 – Anwendungen oder Onlinetauschbörsen birgt neben den vielen auf der Hand liegenden Vorteile für den Verbraucher auch immer mehr Risiken in sich.

Insbesondere bei der Nutzung diverser Tauschbörsen trat in letzter Zeit eine Häufung an durchgeführten Abmahnungen auf, die oftmals neben einer empfindlichen Vertragsstrafe gerne mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verbunden werden. Dass derartige Abmahnungen nicht immer nur berechtigten Interessen von Medienveröffentlichern zugutekommen, sondern diese schlichtweg bereicherungstaktische Gründe haben, wird leider allzu oft übersehen. Leider wird dabei ein Instrumentarium, welches zivilrechtlich vor urheberrechtlichen Missbrauch Dritter schützen soll, selbst ein Missbrauchswerkzeug.

Vor allem in den letzten Wochen wird zunehmend ein Trend bestätigt, der in absehbarer Zeit wieder eine stärkere Abmahnwelle zur Folge haben könnte. Denn gerade bei der Nutzung von Socialcommunities wie Facebook & Co. werden von den Nutzern dieser Gemeinschaften gerne Avatarfotos verwendet, die oft entweder nicht selbst gefertigt wurden oder schlichtweg aus anderen Quellen in den eigenen Account hineinkopiert wurden. Gerade dies kann jedoch ein urheberrechtlicher Verstoß gegen die Rechte eines Dritten sein und die daraus resultierende Folge ist, abmahngefährdet zu sein. Verstärkt könnten also in naher Zukunft viele solche Accounts eine Abmahnung zur Folge haben, sofern sie urheberrechtlich geschütztes Material verwenden. Das eine berechtigte Abmahnung Kosten von nicht unerheblichem Ausmaß nach sich zieht, ist zu erwarten.

Aus diesem Grund sollte man gerade jetzt sicherstellen keinerlei derartigen Drittrechte zu tangieren, wodurch sich das Risiko, eine Abmahnung mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung im Briefkasten zu finden, deutlich minimieren lässt. Besonders gefährlich ist an dieser Stelle die Verwendung von Starfotos, Comicfiguren oder anderen öffentlich wirksamen Bildern, die dem Urheberrecht unterliegen. Insbesondere solche zu verwenden in öffentlichen Netzwerken, sei dem Anwender tunlichst zu vermeiden geraten.

Des Weiteren kommen des Öfteren Abmahnungen zustande, wenn die Impressumspflicht von Webmastern ignoriert wird. Aus diesem Grund gibt es im Internet so genannte Impressums-Generatoren bzw. ein Impressumsassistent. Dadurch kann man für die Website ein rechtssicheres Impressum erstellen.

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